Wissenswertes von A bis Z

Wir wollen das Beste für Ihre Zähne. Daher haben wir hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrem Praxisbesuch, Prophylaxe und anderen Themen rund um die Zahnmedizin helfen.

Teilzahlung für Zahnersatz

In Zusammenarbeit mit dem zahnärztlichen Rechenzentrum für Bayern (ABZ-ZR) wird Zahnersatz für jeden möglich. Das Begleichen der Behandlungskosten kann in bis zu 48 Raten aufgeteilt werden. Innerhalb der ersten 6 Monate fallen zudem keine zusätzlichen Gebühren für diese Dienstleistung an.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Prophylaxe: Mindestens einmal im Jahr

Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen halbjährlichen Prophylaxe-Termin vereinbaren.

Unser Tip: Lassen Sie sich von uns beraten und vereinbaren Sie nach jedem Besuch den nächsten Termin.

Kassengebühr: Nur bei Behandlung notwendig

Beim Zahnarzt haben Sie Glück: Sie müssen die Kassengebühr nicht jedes Quartal bezahlen, sofern Sie nur den halbjährlichen Vorsorgetermin wahrnehmen oder bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel Zahnsteinentfernung durchführen lassen. Erst wenn eine Behandlung beispielsweise bei Kariesfund notwendig wird, wird die Kassengebühr fällig.

Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie uns an unter 0821 - 513744 oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.